AGB Motcom Communication AG - Version 07.2026
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Bestellungen, Lieferungen, Dienstleistungen, Projekte, Supportleistungen, Wartungen, Montagen, Installationen, Online-Bestellungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Motcom Communication AG, Grindlenstrasse 3, CH-8954 Geroldswil (nachfolgend "Motcom" oder "Lieferantin"), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend "Kunde").
Die AGB gelten unabhängig davon, ob ein Vertrag über den Webshop, per E-Mail, telefonisch, schriftlich, über eine Offerte, im Rahmen eines Projekts oder auf andere Weise abgeschlossen wird.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen, Offerten, Leistungsbeschreibungen oder Service Level Agreements gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Motcom ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Kundenkreis und Vertragssprache
Motcom beliefert Geschäftskunden, Behörden, Organisationen und Privatkunden. Einzelne Produkte oder Leistungen können aufgrund technischer, regulatorischer, logistischer oder herstellerseitiger Vorgaben nur bestimmten Kundengruppen angeboten werden.
Vertragssprache ist grundsätzlich Deutsch. Weitere Sprachfassungen dienen der Verständlichkeit. Bei Widersprüchen geht die deutsche Fassung vor, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Handelt der Kunde als Konsument (Vertrag über Produkte oder Leistungen, die überwiegend für den privaten Gebrauch bestimmt sind), gehen zwingende gesetzliche Konsumentenschutzbestimmungen diesen AGB vor. Klauseln dieser AGB gelten gegenüber Konsumenten nur so weit, als sie nach zwingendem Recht zulässig sind.
3. Angebote, Produktinformationen und Offerten
Angaben zu Produkten, Dienstleistungen, Preisen, Verfügbarkeit, technischen Spezifikationen, Bildern, Datenblättern, Lieferfristen und sonstigen Informationen sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Offerten ohne ausdrückliche Annahmefrist sind unverbindlich. Motcom kann Angebote, Preise, Produktbeschreibungen und Verfügbarkeiten jederzeit anpassen oder widerrufen, solange kein Vertrag zustande gekommen ist.
Technische Daten, Kompatibilitäten, Zulassungen und Herstellerangaben werden nach bestem Wissen übernommen. Massgeblich sind im Zweifel die Angaben des jeweiligen Herstellers oder die individuell bestätigte Leistungsbeschreibung.
4. Vertragsschluss
Bestellungen und Aufträge des Kunden gelten als Angebot zum Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Motcom die Bestellung ausdrücklich annimmt, eine Auftragsbestätigung ausstellt, die Ware versendet oder mit der Leistungserbringung beginnt.
Bei Bestellungen über den Webshop bestätigt eine automatisch erzeugte E-Mail zunächst den Eingang der Bestellung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist.
Sind bestellte Produkte oder Leistungen nicht oder nur teilweise verfügbar, informiert Motcom den Kunden. Motcom kann in diesem Fall Ersatzlieferung, Teillieferung, spätere Lieferung oder Stornierung vorschlagen. Bereits bezahlte Beträge für nicht lieferbare Positionen werden zurückerstattet.
5. Preise, Mehrwertsteuer und Nebenkosten
Es gelten die in der Offerte, Auftragsbestätigung oder im Webshop angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Preisangaben erfolgen grundsätzlich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders angegeben.
Für Endkunden werden Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen, soweit die Preisbekanntgabe dies verlangt. Für Geschäftskunden können Preise netto zuzüglich Mehrwertsteuer ausgewiesen werden, sofern dies klar erkennbar ist.
Zusätzliche Kosten wie Versand, Verpackung, Transportversicherung, Expresszuschläge, Zoll, Import- und Exportabgaben, Montage, Installation, Konfiguration, Lizenzen, Reisezeiten oder Spesen werden separat ausgewiesen oder vereinbart und vom Kunden getragen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Offensichtliche Preisfehler, Schreibfehler oder technische Fehler berechtigen Motcom zur Korrektur oder Ablehnung der Bestellung. Der Kunde wird in einem solchen Fall informiert.
6. Zahlungsbedingungen und Zahlungsarten
Motcom kann je nach Auftrag, Kundengruppe, Bestellwert und Risiko verschiedene Zahlungsarten anbieten, insbesondere Zahlung auf Rechnung, Kreditkarte, TWINT, Vorauszahlung oder weitere im Bestellprozess bzw. in der Offerte genannte Zahlungsarten. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart.
Motcom kann einzelne Zahlungsarten einschränken, ablehnen oder nur gegen Vorauszahlung anbieten, insbesondere bei Neukunden, hohen Bestellwerten, Spezialbestellungen, offenen Forderungen, Bonitätsrisiken oder Missbrauchsverdacht.
Bei Zahlung per Rechnung ist der Rechnungsbetrag, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Motcom kann Teilzahlungen, Akontozahlungen oder Vorauszahlungen verlangen, insbesondere bei Projekten, Dienstleistungen, Spezialanfertigungen oder hohen Bestellwerten.
Bei Zahlung per Kreditkarte, TWINT oder anderen elektronischen Zahlungsarten erfolgt die Belastung oder Reservierung im Rahmen des Bestellprozesses, bei Versand oder bei Leistungsbeginn. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über externe Zahlungsdienstleister. Ergänzend gelten deren Bedingungen, soweit diese für die Zahlungsabwicklung erforderlich sind.
Schlägt eine Zahlung fehl, wird eine Transaktion zurückbelastet oder bleibt eine Rechnung unbezahlt, kann Motcom Lieferungen und Leistungen zurückhalten, Bestellungen stornieren, weitere Leistungen von Vorauszahlung abhängig machen und die nachstehend genannten Verzugsfolgen geltend machen.
Bei Zahlungsverzug ist Motcom ohne weitere Mahnung berechtigt, einen Verzugszins von 5 % pro Jahr zu verlangen. Motcom kann zudem Mahnkosten und Inkassokosten im gesetzlich zulässigen Umfang geltend machen.
Verrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Gegenüber Konsumenten gilt diese Einschränkung nur so weit, als zwingendes Recht dem nicht entgegensteht. Ein Zahlungsrückbehalt ist nur zulässig, soweit eine berechtigte und ausreichend belegte Mängelrüge besteht oder zwingendes Recht dies vorsieht.
7. Lieferung, Termine, Gefahrübergang und Teillieferungen
Liefertermine und Lieferfristen sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen berechtigen den Kunden nicht automatisch zu Schadenersatz, Rücktritt oder Preisreduktion.
Motcom haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch Hersteller, Importeure, Lieferanten, Transporteure, Behörden, Zoll, Export- oder Importbeschränkungen, fehlende Bewilligungen, Lieferstopps, Materialengpässe oder höhere Gewalt verursacht werden.
Motcom ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern diese für den Kunden zumutbar sind. Zusätzliche Kosten werden nur berechnet, wenn dies vereinbart oder vorgängig angezeigt wurde.
Nutzen und Gefahr gehen, soweit rechtlich zulässig, mit Übergabe der Ware an den Transporteur, bei Abholung mit Bereitstellung zur Abholung, bei Lieferung durch Motcom mit Übergabe an den Kunden und bei Montage- oder Installationsleistungen spätestens mit Beginn der Montage am Einsatzort auf den Kunden über. Beim Versand an Konsumenten geht die Gefahr abweichend erst mit der Übergabe der Ware an den Konsumenten oder eine von ihm bezeichnete Person über. Dies gilt auch bei Frankolieferungen, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
Abweichende Lieferbedingungen, insbesondere Incoterms, gelten nur, wenn sie in der Offerte, Auftragsbestätigung oder in einem separaten Vertrag ausdrücklich und unter Angabe des konkreten Incoterms sowie des massgebenden Orts vereinbart wurden. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung gelten die Liefer- und Gefahrenübergangsregeln dieser AGB.
Transportschäden sind Motcom und dem Transporteur möglichst rasch zu melden. Sichtbare Schäden sollten bei Empfang dokumentiert werden.
8. Mitwirkungspflichten und Annahmeverzug des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig alle notwendigen Informationen, Zugänge, Bewilligungen, Ansprechpartner, Räume, Fahrzeuge, Systeme, Stromversorgung, Netzwerkzugänge, Zufahrten, Parkmöglichkeiten und sonstigen Voraussetzungen bereit, die für Lieferung, Montage, Installation, Support oder Projektarbeit erforderlich sind.
Verzögerungen, Wartezeiten, Zusatzfahrten oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung, fehlender Ansprechpartner, fehlender Zufahrt, unzureichender Infrastruktur, nicht erteilter Bewilligungen oder nicht vorbereiteter Einsatzorte können dem Kunden nach Aufwand verrechnet werden.
Nimmt der Kunde eine Lieferung oder Leistung nicht an, erscheint er zu einem vereinbarten Termin nicht, ist der Einsatzort nicht zugänglich oder sind die vereinbarten Voraussetzungen nicht erfüllt, gerät der Kunde in Annahmeverzug. Motcom darf in diesem Fall Anfahrt, Wartezeit, Ausfallzeit, Lagerkosten, erneute Zustellung und weiteren Aufwand verrechnen.
9. Prüfung, Mängel und Garantie
Der Kunde hat Lieferungen und Leistungen nach Erhalt bzw. Abnahme zu prüfen. Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen oder Transportschäden sind Motcom innert angemessener Frist, bei Geschäftskunden in der Regel innert 5 Arbeitstagen, schriftlich mitzuteilen.
Bei berechtigten Mängeln wählt Motcom gegenüber Geschäftskunden die angemessene Art der Mängelbehebung; diese kann insbesondere Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Rückabwicklung umfassen. Gegenüber Konsumenten bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, einschliesslich eines allfälligen Wahlrechts, vorbehalten.
Für Produkte von Drittherstellern gelten in erster Linie die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Motcom unterstützt den Kunden nach Möglichkeit bei der Abwicklung von Garantieansprüchen.
Von Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere übliche Abnutzung, unsachgemässe Nutzung, mangelnder Unterhalt, Eingriffe nicht autorisierter Personen, ungeeignete Betriebsumgebung, fehlerhafte Installation durch Dritte, Batterien, Akkus, Verschleissteile, Softwarefehler von Drittherstellern, Netzstörungen oder Änderungen gesetzlicher bzw. technischer Anforderungen.
10. Rückgabe, Umtausch und Widerruf
Im Schweizer Onlinehandel besteht grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Vorbehalten bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften und ähnlichen Verträgen im Sinne von Art. 40a ff. OR, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Übrigen gewährt Motcom Rückgabe oder Umtausch nur nach vorgängiger Zustimmung, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
Rückgaben sind nur in ungebrauchtem, vollständigem und originalverpacktem Zustand möglich. Spezialbestellungen, konfigurierte Produkte, geöffnete Software, Lizenzen, Ersatzteile, Hygieneartikel, gebrauchte Geräte, Projektleistungen und kundenspezifische Leistungen sind grundsätzlich von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.
Motcom kann bei genehmigten Rückgaben eine Wiedereinlagerungs- oder Bearbeitungsgebühr erheben. Versandkosten, Zahlungsgebühren, Projektaufwände, Montage- und Serviceleistungen werden nicht zurückerstattet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
11. Dienstleistungen, Projekte, Montage und Support
Für Dienstleistungen, Engineering, Projektarbeiten, Montage, Installation, Konfiguration, Wartung, Reparatur, Support und Störungsbehebung gelten ergänzend die jeweilige Offerte, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung oder ein vereinbartes Service Level Agreement.
Sofern keine Pauschale vereinbart wurde, werden Leistungen nach Aufwand zu den jeweils gültigen Ansätzen von Motcom verrechnet. Reisezeiten, Spesen, Expresszuschläge, Pikettleistungen und Material können separat berechnet werden.
Supportleistungen, Störungsanalysen, Remote-Support und technische Empfehlungen werden fachgerecht erbracht, begründen jedoch keine Erfolgsgarantie, sofern ein bestimmter Erfolg nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
Motcom haftet nicht für Folgen von unvollständigen oder falschen Angaben des Kunden, nicht dokumentierten Systemänderungen, Eingriffen Dritter, fehlenden Zugriffsrechten oder unzureichenden technischen Voraussetzungen.
12. Projektänderungen, Change Requests und Abnahme
Änderungswünsche, Zusatzanforderungen oder Erweiterungen nach Projektbeginn gelten als Change Requests. Motcom kann deren Auswirkungen auf Kosten, Termine, Ressourcen, technische Machbarkeit und Abhängigkeiten prüfen und eine angepasste Offerte oder Aufwandsschätzung erstellen.
Change Requests können Zusatzkosten, Terminverschiebungen und Anpassungen bereits vereinbarter Leistungen verursachen. Motcom ist nicht verpflichtet, Änderungen ohne vorgängige Einigung über Kosten, Termine und Leistungsumfang auszuführen.
Nach Abschluss einer Projekt-, Montage-, Installations- oder Konfigurationsleistung kann Motcom den Kunden zur Abnahme auffordern. Erfolgt innert 10 Arbeitstagen keine begründete schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen, soweit keine wesentlichen Mängel vorliegen, welche die bestimmungsgemässe Nutzung erheblich verhindern.
Unerhebliche Mängel, offene Restpunkte oder Optimierungen hindern die Abnahme nicht, sofern die Leistung im Wesentlichen nutzbar ist. Solche Punkte werden nach den vereinbarten Bedingungen oder nach Aufwand behoben.
13. Software, Lizenzen, Cloud-Dienste und Open Source
Für Software, Firmware, Apps, Cloud-Dienste, Schnittstellen, digitale Inhalte und Lizenzen gelten zusätzlich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Hersteller oder Anbieter.
Motcom garantiert nicht, dass Software, Firmware, Schnittstellen oder Cloud-Dienste fehlerfrei, unterbrechungsfrei, dauerhaft verfügbar oder mit allen Systemumgebungen kompatibel sind, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
Motcom haftet nicht dafür, dass Hersteller oder Anbieter Updates, Sicherheitsupdates, Funktionen, Schnittstellen, Cloud-Dienste, Plattformen oder Lizenzmodelle dauerhaft bereitstellen oder unverändert fortführen.
Soweit Produkte Open-Source-Software enthalten, gelten die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Der Kunde anerkennt, dass solche Komponenten eigenen Lizenz-, Haftungs- und Nutzungsregeln unterstehen können.
Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von Lizenzbedingungen, Nutzerzahlen, Laufzeiten, Exportvorschriften, Sicherheitsvorgaben und Systemvoraussetzungen. Eine Weitergabe, Bearbeitung, Dekompilierung oder Nutzung für Dritte ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist.
14. Wartungs-, Service- und Supportverträge
Laufende Wartungs-, Service-, Support-, Lizenz- oder Abonnementverträge richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung, Offerte, Auftragsbestätigung oder dem Service Level Agreement.
Soweit keine besondere Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart ist, können laufende Verträge von jeder Partei mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
Bereits erbrachte Leistungen, laufende Lizenzperioden, bestellte Herstellerleistungen, nicht stornierbare Drittleistungen und vereinbarte Mindestlaufzeiten bleiben zahlungspflichtig. Eine vorzeitige Kündigung entbindet den Kunden nicht von bereits entstandenen oder verbindlich bestellten Kosten.
Motcom kann laufende Leistungen aus wichtigem Grund aussetzen oder beenden, insbesondere bei Zahlungsverzug, Sicherheitsrisiken, rechtswidriger Nutzung, Missbrauch, fehlender Mitwirkung oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
15. Pflichten des Kunden, Compliance und Exportkontrolle
Der Kunde verwendet Produkte und Leistungen von Motcom rechtskonform, sachgemäss und nur im Rahmen der vorgesehenen Nutzung. Er beschafft notwendige Bewilligungen, Konzessionen, Frequenzfreigaben, Import- und Exportdokumente sowie behördliche Genehmigungen selbst, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Kunde beachtet sämtliche anwendbaren Vorschriften zu Funktechnik, Telekommunikation, Datenschutz, IT-Sicherheit, Arbeitssicherheit, Exportkontrolle, Sanktionen, Embargos, Dual-Use-Gütern und Endverbleibserklärungen.
Motcom darf Lieferungen oder Leistungen ablehnen, aussetzen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn Exportverbote, Sanktionen, fehlende Bewilligungen, unklare Endverwendung, Compliance-Risiken, behördliche Vorgaben oder Herstellerbeschränkungen entgegenstehen.
Der Kunde hält Motcom von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidriger, unsachgemässer oder nicht bewilligter Nutzung der Produkte oder Leistungen entstehen.
16. Datensicherung und Cybersecurity
Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten, Konfigurationen, Zugangsdaten, Systemeinstellungen und sonstigen digitalen Inhalte verantwortlich. Vor Reparaturen, Wartungen, Updates, Installationen, Migrationen oder Supporteinsätzen hat der Kunde angemessene Backups zu erstellen.
Motcom haftet nicht für Datenverlust, Wiederherstellungskosten oder Folgeschäden, soweit der Kunde keine ausreichende Datensicherung vorgenommen hat oder der Schaden durch Systeme, Software, Hardware, Cloud-Dienste oder Netzwerke Dritter verursacht wurde.
Der Kunde ist für angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen in seiner eigenen IT- und Kommunikationsumgebung verantwortlich, insbesondere Passwörter, Zugriffsschutz, Updates, Firewalls, Netzwerksicherheit, Benutzerrechte und physische Sicherheit.
Motcom haftet nicht für Cyberangriffe, Malware, Ransomware, unbefugte Zugriffe, Sicherheitslücken, Ausfälle oder Datenabflüsse in Systemen Dritter oder in der Kundenumgebung, sofern Motcom diese nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat.
17. Eigentumsvorbehalt und Projektergebnisse
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Motcom. Der Kunde ermächtigt Motcom, einen Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register am Wohnsitz oder Sitz des Kunden eintragen zu lassen, und wirkt daran auf Verlangen mit. Dem Kunden ist bekannt, dass der Eigentumsvorbehalt gegenüber Dritten und im Konkurs erst mit dieser Eintragung wirksam wird und dass er erlischt, soweit die Ware fest mit einem Bauwerk verbunden und dadurch dessen Bestandteil wird.
Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Kunde die Ware nicht verpfänden, sicherungsübereignen oder in einer Weise darüber verfügen, die Rechte von Motcom beeinträchtigt.
Konzepte, CAD-Daten, Pläne, Schemata, Messungen, Dokumentationen, Konfigurationen, Programmierungen, Skripte, Auswertungen und sonstige Projektergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Motcom und dürfen bis dahin nur im vereinbarten Umfang genutzt werden.
Vorbehalten bleiben Rechte von Herstellern, Lizenzgebern, Open-Source-Projekten und anderen Drittberechtigten.
18. Datenschutz und Zahlungsdienstleister
Motcom bearbeitet Personendaten zur Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Zahlungsabwicklung, Lieferung, Buchhaltung, Sicherheit, Betrugsprävention, Marketing und Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Motcom.
Bei Zahlungen per Kreditkarte, TWINT oder anderen elektronischen Zahlungsarten werden zahlungsbezogene Daten an externe Zahlungsdienstleister, Kartenorganisationen, Banken oder technische Dienstleister übermittelt, soweit dies für die Zahlungsabwicklung erforderlich ist.
Motcom speichert grundsätzlich keine vollständigen Kreditkartendaten, sofern die Zahlungsabwicklung über externe Zahlungsdienstleister erfolgt. Für Zahlungsdienste gelten ergänzend die Datenschutz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter.
Die Datenschutzerklärung ergänzt diese AGB hinsichtlich der Bearbeitung von Personendaten, bildet jedoch kein eigenständiges Leistungs- oder Gewährleistungsversprechen.
19. Geistiges Eigentum und Unterlagen
Offerten, Konzepte, Pläne, technische Unterlagen, Schemas, Zeichnungen, Messresultate, Stücklisten, Software, Dokumentationen, Bilder und sonstige Inhalte von Motcom bleiben geistiges Eigentum von Motcom oder der jeweiligen Rechteinhaber.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung dürfen solche Inhalte nicht veröffentlicht, kopiert, an Dritte weitergegeben oder für Ausschreibungen, Konkurrenzangebote oder andere Zwecke ausserhalb der Vertragsbeziehung verwendet werden.
20. Haftung und Haftungsbegrenzung
Motcom haftet für direkte Schäden aus absichtlicher oder grobfahrlässiger Vertragsverletzung von Motcom. Weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktions- oder Betriebsunterbruch, Datenverlust, Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Soweit Motcom haftet, ist die Haftung je Schadenfall soweit gesetzlich zulässig auf den für den betroffenen Auftrag bezahlten oder geschuldeten Netto-Auftragswert begrenzt. Eine allfällige Versicherungsdeckung von Motcom erweitert diese Haftungsbegrenzung nicht.
Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus Absicht oder Grobfahrlässigkeit, für Personenschäden, für die zwingende Haftung nach dem Produktehaftpflichtgesetz sowie für weitere Fälle, in denen eine Haftungsbegrenzung gesetzlich unzulässig ist.
Die Haftung für Hilfspersonen, beigezogene Dritte, Hersteller, Lieferanten, Transportdienste, Zahlungsdienstleister, Netzbetreiber, Cloud-Anbieter und andere Drittanbieter ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
21. Rücktritt, Aussetzung und Leistungsverweigerung durch Motcom
Motcom kann Lieferungen oder Leistungen aussetzen, verweigern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn der Kunde trotz Mahnung nicht zahlt, falsche oder unvollständige Angaben macht, Mitwirkungspflichten verletzt, Sicherheits- oder Compliance-Risiken bestehen oder eine Leistungserbringung aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen unzumutbar wird.
Ein Rücktritt oder eine Aussetzung ist insbesondere möglich bei Exportverboten, Sanktionen, fehlenden Bewilligungen, Herstellerlieferstopps, Herstellerinsolvenz, nicht verfügbaren Komponenten, erheblichen Preissteigerungen, Missbrauchsverdacht, rechtswidriger Nutzung oder höherer Gewalt.
Bereits erbrachte Leistungen, bestellte nicht stornierbare Drittleistungen, Spezialbestellungen und entstandene Aufwände bleiben zahlungspflichtig.
22. Höhere Gewalt
Motcom haftet nicht für Nichterfüllung, verspätete Erfüllung oder Mehrkosten, soweit diese durch Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Motcom verursacht werden.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Terror, innere Unruhen, Pandemien, Epidemien, Naturereignisse, Feuer, Wasser, Stromausfall, Ausfall von Telekommunikations- oder IT-Infrastruktur, Cyberangriffe, Malware, Streiks, Aussperrungen, behördliche Massnahmen, Zoll- oder Exportbeschränkungen, Lieferstopps, Materialengpässe, Transportstörungen, Herstellerinsolvenz oder Ausfall wesentlicher Zulieferer.
Fristen und Termine verschieben sich angemessen. Dauert das Ereignis wesentlich länger an oder wird die Vertragserfüllung unzumutbar, können beide Parteien den betroffenen Vertragsteil beenden. Bereits erbrachte Leistungen bleiben zu vergüten.
23. Verjährung
Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit Lieferungen, Dienstleistungen, Projekten, Support, Wartung oder Gewährleistung verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innert 12 Monaten ab Lieferung, Abnahme oder Kenntnis des anspruchsbegründenden Ereignisses.
Vorbehalten bleiben zwingende längere Verjährungsfristen, insbesondere die zweijährige Frist beim Konsumentenkauf (Art. 210 OR), die fünfjährige Frist bei Werkleistungen im Zusammenhang mit einem unbeweglichen Bauwerk (Art. 371 OR) sowie längere Fristen bei Personenschäden und bei absichtlichem oder grobfahrlässigem Verhalten.
24. Änderungen der AGB
Motcom kann diese AGB jederzeit anpassen. Für Einzelbestellungen gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt der Bestellung abrufbar war oder dem Kunden anderweitig zur Verfügung gestellt wurde.
Für laufende Leistungen kann Motcom geänderte AGB mit angemessener Frist mitteilen. Widerspricht der Kunde nicht innert der mitgeteilten Frist oder nutzt er die Leistung weiter, gelten die Änderungen als angenommen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
25. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
26. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts (CISG), soweit dessen Ausschluss rechtlich zulässig ist.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Hauptsitz von Motcom in der Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten, insbesondere jene zugunsten von Konsumenten, die nach Art. 35 ZPO nicht im Voraus wegbedungen werden können.